Die neue Produktsicherheitsverordnung (GPSR) – Was Onlinehändler ab Dezember 2024 beachten müssen
Am 13. Dezember 2024 tritt die neue Produktsicherheitsverordnung (General Product Safety Regulation, kurz GPSR) in Kraft. Diese EU-weite Verordnung hat das Ziel, den Verbraucherschutz zu stärken und einheitliche Standards für die Produktsicherheit zu schaffen. Für Onlinehändler bedeutet das: Neue Informations- und Kennzeichnungspflichten, die ab diesem Datum verbindlich sind. In diesem Beitrag geben wir Ihnen einen Überblick über die wichtigsten Änderungen und erklären, warum es entscheidend ist, sich frühzeitig auf die neuen Anforderungen vorzubereiten.
Was ist die Produktsicherheitsverordnung?
Die Produktsicherheitsverordnung löst die bisherige Richtlinie 2001/95/EG ab und wurde im Mai 2023 veröffentlicht. Anders als eine Richtlinie gilt eine Verordnung direkt in allen EU-Mitgliedstaaten, ohne dass sie erst in nationales Recht umgesetzt werden muss. Ziel ist es, die Sicherheit von Produkten, die innerhalb der EU verkauft werden, zu gewährleisten und Verbraucher besser zu schützen. Ein zentraler Fokus liegt auf der Nachverfolgbarkeit von Produkten und der Bereitstellung relevanter Informationen für Verbraucher – sowohl online als auch offline.
Wen betrifft die GPSR?
Die Verordnung betrifft eine Vielzahl von Akteuren entlang der Lieferkette, darunter:
- Hersteller, die Produkte herstellen oder unter ihrem Namen vermarkten
- Einführer, die Waren aus Nicht-EU-Staaten in den EU-Markt einführen
- Händler, die Produkte verkaufen
- Fulfillment-Dienstleister, die Lagerung, Verpackung und Versand von Produkten übernehmen
- Onlinehändler, die Produkte direkt oder über Plattformen wie Amazon und eBay verkaufen
- Für Händler, die Produkte unter eigenem Namen oder Markennamen vertreiben, gelten sie in vielen Fällen als Hersteller und unterliegen denselben Pflichten.
Was sind die wichtigsten Änderungen für Onlinehändler?
1. Kennzeichnungspflichten im Onlinehandel
Ab dem 13.12.2024 müssen Onlinehändler sicherstellen, dass in ihren Produktangeboten folgende Angaben leicht sichtbar und verständlich gemacht werden: Name, Handelsname/Marke des Herstellers sowie dessen Postanschrift und elektronische Kontaktadresse. Falls der Hersteller außerhalb der EU ansässig ist: Angaben einer verantwortlichen Person innerhalb der EU. Eine eindeutige Identifizierung des Produkts (z. B. Typen- oder Seriennummer). Alle notwendigen Warnhinweise und Sicherheitsinformationen in der Sprache des Staats, in dem das Produkt verkauft wird.
2. Produktsicherheit und Risikobewertung
Händler sind dafür verantwortlich, nur sichere Produkte an Endkunden zu verkaufen. Dies bedeutet eine notwendige Überprüfung der technischen Unterlagen und Sicherheitszertifikate des Herstellers sowie infolgedessen eine Durchführung gewisser Maßnahmen, falls ein Produkt Sicherheitsrisiken birgt, wie Rückrufe oder Korrekturen.
3. Rückverfolgbarkeit
Für Produkte mit erhöhtem Risiko sieht die GPSR ein Rückverfolgbarkeitssystem vor. Damit müssen Unternehmen den Weg des Produkts vom Hersteller bis zum Endkunden dokumentieren können.
4. Sanktionen bei Verstößen
Die Verordnung sieht empfindliche Strafen vor, die von den Mitgliedstaaten festgelegt werden. Diese können Geldstrafen bis hin zu Vertriebsverboten umfassen.
Welche Produkte sind betroffen?
Die GPSR gilt für alle Produkte, die in der EU in Verkehr gebracht werden und potenziell von Verbrauchern genutzt werden können. Ausgenommen sind lediglich: Lebensmittel, Futtermittel, Arzneimittel, Medizinprodukte, Pflanzenschutzmittel, Antiquitäten sowie Produkte, die bereits unter spezifische EU-Harmonisierungsrichtlinien fallen (z. B. Spielzeugrichtlinie).
Was sollten Onlinehändler jetzt tun?
Diese Anforderungen bedeuten für manche Onlinehändler einen gewissen Aufwand, insbesondere für die Anpassung von Produktbeschreibungen. Hier einige Tipps:
- Bestandsaufnahme durchführen: Prüfen Sie, welche Ihrer Produkte von der GPSR betroffen sind und ob alle erforderlichen Informationen vorliegen.
- Datenpflege im Shop: Ergänzen Sie fehlende Produktinformationen in Ihrem Onlineshop, inklusive Warnhinweisen und Herstellerangaben.
- Zusammenarbeit mit Lieferanten: Stellen Sie sicher, dass Ihre Lieferanten die erforderlichen Dokumente bereitstellen können, wie technische Unterlagen und Sicherheitsbewertungen.
- Mitarbeiter schulen: Informieren Sie Ihr Team über die neuen Anforderungen, damit alle Prozesse reibungslos ablaufen.
- Unser Angebot: Als erfahrene E-Commerce-Agentur unterstützen wir Sie gerne bei der Umsetzung der Anforderungen der Produktsicherheitsverordnung. Von der Anpassung der Produktinformationen in Ihrem Onlineshop bis hin zur technischen Integration der neuen Pflichtangaben stehen wir Ihnen zur Seite. Bitte beachten Sie jedoch: Wir dürfen und können keine rechtliche Beratung leisten. Wir empfehlen Ihnen daher, die GPSR mit Ihrem Rechtsberater zu besprechen und etwaige Maßnahmen mit uns abzustimmen.